Mund-Nasen-Schutz an Bahnhöfen und Haltestellen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht
die Verkehrsgesellschaft Rastatt weist nochmals darauf hin, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus und Bahn sowie an den Bahnhöfen und Haltestellen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht