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FFP2 Maskenpflicht in Bus und Bahn

In Rastatt gilt jetzt im öffentlichen Nahverkehr im Rahmen der „Bundesnotbremse“ die verschärfte Maskenpflicht

Für Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs ist somit ab sofort das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske oder der Norm Typ KN95 und N95 vorgeschrieben. Dies gilt für Landkreise, in denen die Inzidenz den Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, so zum Beispiel im Landkreis Rastatt. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Unter einer Inzidenz von 100 besteht im ÖPNV weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – dann können jedoch auch herkömmliche medizinische OP-Masken verwendet werden.