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Mund-Nasen-Schutz an Bahnhöfen und Haltestellen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht

die Verkehrsgesellschaft Rastatt weist nochmals darauf hin, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus und Bahn sowie an den Bahnhöfen und Haltestellen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht ist.

Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche Maske mit sich zu führen und sie auch an den Haltestellen wie Bahn- und Bussteigen aufzusetzen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind nur Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen (ein ärztliches Attest ist vorzuweisen) nicht möglich ist.