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100 Euro Vertragsstrafe für Maskenmuffel: Karlsruher Verkehrsverbund passt seine Beförderungsbedingungen an

Maskenverweigerer werden jetzt direkt im KVV Gebiet zur Kasse gebeten.
Der Karlsruher Verkehrsverbund passt mit Start zum 23. Oktober 2020 seine Beförderungsbedingungen an und nimmt als einer der ersten Verbünde in Deutschland die Maskenpflicht in den sogenannten „Gemeinschaftstarif“ auf.
Wer künftig ohne korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen vom Prüfpersonal angetroffen wird, muss mit einer Vertragsstrafe von 100 Euro rechnen.

Wer sich trotz der Aufforderung durch das Prüfpersonal weigert, eine Maske aufzuziehen und kein ärztliches Attest vorweisen kann, kann neben der Verhängung einer Vertragsstrafe weiterhin des Fahrzeugs verwiesen werden.