Im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) wird ab dem 22. Mai mit dem Verkauf des neuen 9-Euro-Tickets begonnen – zunächst an den stationären Fahrkartenautomaten an Haltestellen und über den KVV-Webshop, einen Tag später ab dem 23. Mai wird das neue Ticket dann auch in allen KVV-Kundenzentren erhältlich sein. In Rastatt im Kundenzentrum Bürgerbüro, Herrenstraße 15.
Erworben werden kann das Ticket im Voraus für alle drei Monate Juni, Juli und August, so dass die Nutzer*innen auch nur einmal ein Kundenzentrum, den Automat an der Haltestelle oder den KVV-Webshop hierfür aufsuchen müssen.
Auch bestehende Abo-Kund*innen profitieren von dem 9-Euro-Ticket. Sie werden bei der Aktion der Bundesregierung berücksichtigt und können mit ihrem Abo den ÖPNV bundesweit im Geltungszeitraum nutzen. Die Preisdifferenz des Abos zum 9-Euro-Ticket wird entsprechend ausgeglichen – bei Abo-Kunden, bei denen der Abo-Preis vom Konto abgebucht wird, geschieht dies automatisch. Bei Kunden, die ihr Abo per Barzahlung erworben haben, ist ein unkomplizierter, einmaliger Antrag notwendig (siehe auch FAQ-Liste).
Tipp: Gerade zu Beginn des Vorverkaufs wird es in den Kundenzentren sehr voll werden. Der Antrag muss nicht vor dem Angebotsstart gestellt werden. Er kann auch bis 15. September 2022 eingereicht werden!
Besitzer der Jahreskarte „Rastatts Starke Karte“ bekommen eine Rückerstattung des bereits bezahlten Preises für die Monate Juni, Juli und August bis auf jeweils einen Restbetrag von 9 Euro. Der Betrag für alle drei Monate in Summe wird nach Antragstellung auf ein Konto überwiesen. Diesen Antrag müssen die Barzahler*innen einmalig im Kundenzentrum Bürgerbüro Rastatt stellen. Die entsprechenden Anträge können ab dem 23. Mai bis zum 15. September 2022 gestellt werden.
Die Anträge auf Erstattung „Rastatts Starke Karte“ und Kopien der Monatsabschnitte (Juni 2022, Juli 2022 und August 2022) bitte im Bürgerbüro abgeben oder an die Verkehrsgesellschaft Rastatt, Herrenstraße 15, 76437 Rastatt schicken.
Eine umfangreiche Liste zu allen Detailregelungen, die das neue 9-Euro-Ticket betreffen (Geltungsbereich, Ausgleichszahlungen für bestehende Abo-Kunden etc.), hat der KVV in einer FAQ-Liste zusammengestellt.