In Baden-Württemberg hält die Landesregierung weiter an einer Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr fest. Gemäß der neuen Corona-Landesverordnung müssen Fahrgäste ab 6 Jahren bei Fahrten in Bussen und Bahnen auch weiterhin Mund und Nase bedecken. Allerdings reicht hierfür ab Sonntag, 3. April, eine medizinische OP-Maske aus. Eine FFP2-Maske wie bisher ist dann nicht mehr zwingend erforderlich, kann natürlich aber auch weiterhin getragen werden.
Die Regelung gilt somit auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV).