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WEITERHIN MASKENPFLICHT IM ÖPNV

In Baden-Württemberg hält die Landesregierung weiter an einer Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr fest. Gemäß der neuen Corona-Landesverordnung müssen Fahrgäste ab 6 Jahren bei Fahrten in Bussen und Bahnen auch weiterhin Mund und Nase bedecken. Allerdings reicht hierfür ab Sonntag, 3. April, eine medizinische OP-Maske aus. Eine FFP2-Maske wie bisher ist dann nicht mehr zwingend erforderlich, kann natürlich aber auch weiterhin getragen werden.

 Auf die Neuregelung der Maskenpflicht hat sich der Koalitionsausschuss in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag verständigt.

Die Regelung gilt somit auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV).